Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt.
Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Sind steuerfreie Beihilfen und Unterstützung des Arbeitgebers möglich? Wie wird bei Hilfeleistungen von Unternehmen steuerrechtlich zwischen Spenden und Sponsoring unterschieden? Welche umsatzsteuerliche Regelung gilt für das Hands-on-Engagement von Unternehmen?
Das BMF hat wichtige Informationen hier zusammengestellt: https://www.tinyurl.com/363p7srw
Ähnliche Artikel
- Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
- Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
- FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Gesetzesänderungen und neue Regelungen zum 1. Juli 2023
- Ertragssteuer: Betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung
- Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz